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„Die Bearbeitung von Rechtsfällen und Prozessen erfordert neben fachlicher Kompetenz ein hohes Maß an Erfahrung.“

Dr. Christoph Arbeithuber, LL.M

  • geboren 1971 in Linz
  • Matura in Linz 1989
  • Präsenzdienst bis 1990
  • Studium der Rechtswissenschaften an der JKU Linz bis 1994
  • berufsbegleitend Doktoratsstudium an der JKU Linz
  • Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte im Jahr 1999
  • berufsbegleitend Zusatzstudium Medizinrecht
  • Master of Medical Law seit 2010

Berufliche Tätigkeiten

  • Fahrlehrer in Linz
  • Assistent an der Universität Linz
  • Konzipient in Linz
  • Selbständiger Rechtsanwalt seit 1999

Dr. Christoph Arbeithuber, LL.M, verfügt über mehr als 25-jährige Erfahrung im anwaltlichen Berufsfeld.

Leistungen

Rechtsgebiete, die wir gerne und regelmäßig für Sie bearbeiten, entnehmen Sie bitte der folgenden Übersicht.

Prozessrecht

Dr. Christoph Arbeithuber ist schwerpunktmäßig bei Gericht als Prozessanwalt tätig und verfügt dabei über mehr als 20 Jahre Erfahrung.

Rechtsgebiete

Allgemeines Zivilrecht
(zB. Vertragsrecht, Eigentumsfragen)
Arbeitsrecht, Arbeitsvertragsrecht
Ehe- und Familienrecht
Vertragliche Streitsachen
Gewährleistungsrecht, Vertragsanfechtung
Schadenersatzrecht
Sozialgerichtssachen
Sportrecht, Skirecht, Vereinsrecht
Medizinrechtscausen
Verkehrsrecht
Versicherungsrecht

Medizinrecht

Ein wesentlicher Schwerpunkt liegt auch in der Bearbeitung medizinrechtlicher Rechtsfälle. Im Wissenschaftsverlag Pedell erschien das von Dr. Arbeithuber verfasste Fachbuch "Arztrecht".
Weitere Informationen finden Sie unter

www.arzt-recht.at

Buch Arztrecht

Mein Buch Arztrecht beschreitet den (insoweit neuen) Weg, dieses Rechtsgebiet unter möglichstem Rückgriff auf originale Texte (aus Gesetzen oder Entscheidungen) übersichtlich und verständlich, aber auch besonders rechtlich authentisch, darzustellen.

Das besondere Berufsrecht der Ärzte (Ärztegesetz) und der Zahnärzte (Zahnärzte­gesetz) ergänzt die allgemeinen staatlichen Normen - (insbesondere) auf dem Ge­biet des Zivil- und Strafrechts – und geht im Falle des Normenwiderspruchs zwischen allgemeiner und besonderer Rechtsnorm in der Regel als speziellere Norm der generellen vor. Diese Normenlage wird im Bereich der ästhetischen Eingriffe um die Bestimmungen des ÄsthOpG ergänzt. Eine wesentliche weitere Ergänzung erfolgt im Anwendungsbereich des Krankenanstalten­rechts (KAKuG als Bundes-Grundsatzgesetz und Ausführungsgesetze der Länder).

Bei Betrachtung des ärztlichen Berufsrechts muss also in jedem Einzelfall diese vielschichtige Normenlage aus allgemeinen und ergänzenden (bzw im Widerspruchsfalle meist verdrängenden) besonderen gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden.

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Anwaltliche Rechtspraxis

Im Jahr 1995 begann ich meine Berufstätigkeit im anwaltlichen Bereich, seit 1999 bin ich selbständiger Rechtsanwalt.

Dies war mir im Jahr 2015, in dem ich also 20 Jahre in diesem Berufsfeld tätig war, Anlass, einige regelmäßig wiederkehrende Themen mit den dazu häufig gestellten Fragen und meinen Antworten bzw. Erklärungen in einem Buch zusammenzufassen. Die gedruckte Version ist derzeit nicht mehr erhältlich. Das Buch steht jedoch hier als PDF zum, Download bereit.

Kontakt

Die Kanzlei liegt zentral und verkehrsgünstig in Linz in der Gerstnerstrasse 12.

Als Ausgangspunkt können Sie gerne das Bezirksgericht Urfahr-Umgebung wählen.
Wenn Sie direkt vor diesem stehen, dann sehen Sie rechts davon die Gerstnerstrasse.
Gehen Sie diese ca 200m entlang. Sie befinden sich dann im Bereich des Hauses Gerstnerstrasse 12.

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